Liebe Vereinsmitglieder,
weiterhin ist Aufgrund der zurzeit gültigen 13.Änderung der Infektionsschutzverordnung der Sportbetrieb auf unserem Gelände sehr eingeschränkt.
Für den Sport zurzeit bestimmend ist folgender Absatz:
§ 5 Weitere Hygiene- und Schutzregeln für besondere Bereiche
(7) Sport darf vorbehaltlich des Satzes 2 nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen nach § 1 Absatz 2 erfolgen. Für folgende Personengruppen gilt die Beschränkung des Satz 1 nicht:
b) für Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, Profiligen und Berufssportlerinnen und Berufssportler
(7a) Gedeckte Sportanlagen dürfen nur geöffnet werden, soweit dies erforderlich ist
a) für den Sport des in § 5 Absatz 7 Satz 2 Buchstabe b genannten Personenkreises,
(8) Der professionelle sportliche Wettkampfbetrieb in der Bundesliga und den internationalen Ligen sowie vergleichbaren professionellen Wettkampfsystemen ist zulässig, soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet. Zuschauende sind untersagt. Satz 2 gilt nicht für die für den Spielbetrieb erforderlichen Personen.
Liebe Vereinsmitglieder,
aufgrund der 10.Infektionsverordnung des Senats stellt Z88 weitgehend den Sportbetrieb ab Montag, 02.November bis voraussichtlich Montag, 30.November 2020, ein. Gesperrt sind für den Sportbetrieb der Fitnessraum und der Gymnastikraum. Das F+G Programm entfällt.
Einzeln, oder höchstens zu zweit, können die Tennisplätze und das Rasenstadion für Individualsport genutzt werden.
Ausnahmen sind Kindergruppen bis zum Alter von 12 Jahren, diese dürfen unter Anleitung weiter Sport im Freien durchführen.
Geöffnet bleiben Umkleideräume und Duschen, bitte hier unbedingt an Nasen-Mundschutz (wie überall im Gebäude) und ausreichend Abstand denken.
Unsere Geschäftsstelle ist bis auf weiteres für den Kundenverkehr geschlossen, wir sind aber per Email und Telefon erreichbar.
Bleiben Sie Gesund!
Geschäftsführung